Vergabe zinsloser Ausbildungsdarlehen an Einwohner/innen des Landkreises Saarlouis bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € .
Die Stiftung Studien- und Berufsförderung des Landkreises Saarlouis vergibt an Einwohner/innen des Landkreises Saarlouis zinslose Ausbildungsdarlehen, wenn die Voraussetzungen der Förderungswürdigkeit und finanziellen Vertretbarkeit vorliegen. Der Höchstbetrag beträgt 6.000 € und ist zahlbar in Teilbeträgen entsprechend dem Fortgang der Ausbildung. Über die Zuteilung und die Höhe des Darlehens entscheidet das Kuratorium nach pflichtgemäßem Ermessen. Antragsteller/innen, die BAFöG- oder Sozialleistungen erhalten, können nicht berücksichtigt werden, da das Stiftungsdarlehen als Einnahme im Sinne der Ausbildungsbeihilfe angerechnet wird. Die formlose Antragstellung mit Lebenslauf und Schul- bzw. Studienbescheinigung sollte schriftlich erfolgen.
Stiftungsvorsitzende/Stiftungsvorsitzender:
Landrat Patrik Lauer
Gründungsjahr:
1957
Stiftungszweck:
Die Stiftung stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel an Einwohner/innen des Landkreises Saarlouis Darlehen zur Berufsausbildung zur Verfügung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Nachweis der Förderungswürdigkeit
b) finanzielle Vertretbarkeit
(§ 1 der Stiftungssatzung vom 18.12.2012)
Postanschrift:
Stiftung Studien- und Berufsförderung des Landkreises Saarlouis, Amt für Schulen, Kultur und Sport, Kaiser-Wilhelm-Straße 4 - 6, 66740 Saarlouis
Telefonnummer:
GF'in Frau Jungmann 06831/444-321, SB'in Frau Meilchen 06831/444-358
Email:
annemarie-meilchen@kreis-saarlouis.de
Website:
www.kreis-saarlouis.de (s. Bildung und Kultur / Ausbildungsdarlehen)