Stiftungen

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).
Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden.

Deutschland ist ein Stiftungsland: Die starken Jahre liegen noch vor uns. Die Zahl der heute rund 20.000 Stiftungen könnte sich in einer Generation verdreifachen”, prognostiziert Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Für die Entwicklung des Stiftungswesens seien neben förderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein entsprechendes gesellschaftliches Klima und eine hilfreiche Verwaltungspraxis bedeutsam.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen