Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen

Heute zum Beraten - morgen Sorgen Versorgung der Kinder mit geistiger Behinderung über den Tod der Eltern hinaus

Zugegeben, erben und vererben, Testament und Verfügungen – das sind keine so wirklich angenehmen Themen. Insbesondere für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich mit den Jahren immer dringlicher die Frage, wie sie eine gute Versorgung ihrer - jetzt erwachsenen - Kinder auf Dauer sicherstellen können. Über den eigenen Tod hinaus. Hier hilft die Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen weiter. Mit ihr können Eltern und andere Angehörige Vereinbarungen treffen, dass das Kind (und gern auch ganz viele andere, z. B. aus der Gruppe, aus der Einrichtung!) sein Leben lang ganz besondere Wohltaten erfährt durch das Erbe. Die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen erfolgt nur aus den Zinserträgen, das Stiftungskapital wird nicht angetastet. Die Vergabe von Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen ist nur an Menschen mit geistiger Behinderung vorgesehen. So lässt sich verlässlich für Erben mit geistiger Behinderung vorsorgen: für ein würdiges Leben mit zusätzlichen Leistungen oberhalb des finanziellen Niveaus der Sozialhilfe. Besondere, vorsorgende Regelungen sind unverzichtbar, denn sonst ersetzt das Erbe - vereinfacht gesagt - die Kosten des Trägers der Sozialhilfe für die Heimunterbringung. Der Erbe mit Behinderung darf nur den Freibetrag in Höhe etwa 2.600 Euro behalten. Ist das Erbe durch die Heimkosten verbraucht, fließen wieder – wie zuvor auch - die Leistungen der Sozialhilfe. Unter dem Strich gibt es also keine Vorteile trotz des Erbes.

Gründungsjahr:
2005

Stiftungszweck:
Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Es soll der Bezug zum Landkreis Neunkirchen bestehen

Postanschrift:
Am Beckerswald 31, 66583 Spiesen-Elversberg

Telefonnummer:
06821/793-0

Email:
stiftung-lebenshilfe@wzb.de

Website:
www.lebenshilfe-nk-stiftung.de

Bankverbindung:
Sparkasse Neunkirchen /BLZ 592 520 46), Konto-Nr. 520 211 57