Stiftung Alte Musik

Die Stiftung hat sowohl Barkapital als auch ein historisches Instrumentarium. Die Instrumente sind bei Nachwuchsmusikern und bei Konzerten der Akademie für Alte Musik im Dauereinsatz.

Warum gründet man im Jahr 2009 eine Stiftung für die Alte Musik, wenn schon seit 1993 ein gemeinnütziger Verein in Form der Fritz Neumeyer Akademie für Alte Musik besteht? Die Akademie muss die Mittel, die ihr durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoren zufließen, immer zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke aus geben, sonst verliert sie ihre Gemeinnützigkeit. Sie lebt also von Jahr zu Jahr von der Hand in den Mund, dabei werden die Möglichkeiten der Mittelbeschaffung bei der öffentlichen Hand und bei Unternehmen immer geringer. Bei einer Stiftung ist das anders: sie kann, ja sie muss geradezu Kapital ansammeln, um von den Zinserträgen fördernd zu helfen. Was wird gefördert und wobei will die Stiftung helfen? Die Stiftung will gezielt jungen Musikern die Chance geben, sich mit der Musik vergangener Epochen auseinanderzusetzen, sei es durch die Leihgabe historischer Instrumente oder durch finanzielle Unterstützung. Wie können Sie helfen? Die Stiftung für Alte Musik ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts und als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Das Vermögen der Stiftung besteht aus Barkapital und einem historischen Instrumentarium. Die Instrumente sind bei Nachwuchsmusikern und bei Konzerten der Akademie für Alte Musik im Dauereinsatz. Das Barvermögen wird sukzessive aufgebaut. Wenn Sie also ein historisches Instrument besitzen und wünschen, dass es benutzt wird, um Ihnen und den ausübenden Musikern Freude zu bereiten, dann können Sie dieses Instrument in Form einer Zustiftung übereignen. Selbstverständlich ist auch jede Form der Barspende oder finanziellen Zustiftung möglich, die das Stiftungskapital vermehrt. Spenden oder Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Auch Erbschaften und Schenkungen, die der gemeinnützigen Stiftung zufließen, sind steuerbefreit, so dass auch größere Beträge ohne Abzug voll zur Wirkung kommen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihre Zustiftung einer bestimmten Zweckbindung widmen, z. B. Stipendium, Preis, Edition oder Konzertreihe mit Ihrem Namen.

Stiftungsvorsitzende/Stiftungsvorsitzender:
Dr. Norbert Hartmann

Gründungsjahr:
2009

Stiftungszweck:
Die Stiftung will gezielt jungen Musikern die Chance geben, sich mit der Musik vergangener Epochen auseinanderzusetzen, sei es durch die Leihgabe historischer Instrumente oder durch finanzielle Unterstützung

Postanschrift:
Meerwiesertalweg 26, 66123 Saarbrücken

Telefonnummer:
0681/9102485

Email:
akademie@alte-musik-saarland.de

Website:
www.stiftung-alte-musik.de

Bankverbindung:
Sparkasse Saarbrücken (BLZ 590 501 01), Konto-Nr. 1800 Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00), Konto-Nr. 168500009